Mehrzweckraum mieten


Sie sind auf der Suche nach einer Räumlichkeit für Ihren nächsten Geburtstag, Ihre Firmenfeier, ein Jubiläum oder, oder, oder?

 

Hierzu bieten wir Ihnen unseren Mehrzweckraum der Wilhelm-Jansen-Sporthalle an.

 

Die Kosten haben wir hier für Sie im Überblick zusammengestellt:

Miete = 150 €

Endreinigung = 30€

Kaution = 150€ (bei Veranstaltungen am Tag) / 300€ (bei Abendveranstaltungen)

 

Bei Interesse nehmen sie bitte Kontakt über vermietung@vfl-otzenrath.de auf.

 

Weitere Informationen:

Für Feierlichkeiten stehen die Räumlichkeiten nur am Wochenende zur Verfügung. Der zu mietende Bereich umfasst folgende Räume

  • Raum 1, Foyer
  • Raum 2, Mehrzweckraum
  • Raum 3, Teeküche
  • Raum 13, Behinderten-Toilette
  • Raum 14-15, Waschraum und Toilette Herren
  • Raum 16-17, Waschraum und Toilette Damen

 

Alle anderen Räume und der Außenbereich sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Der Aufenthalt sowie die Aufstellung von Tischen und Stühlen, Zelten etc. im Außenbereich ist nicht gestattet. Die Haupteingangstür und der Notausgang sind geschlossen zu halten und dürfen nur im Notfall geöffnet werden.

 

Der Eigentümer sichert zu, dass die entsprechend notwendigen behördlichen Genehmigungen für den Betrieb der Wilhelm-Jansen-Sporthalle vorliegen. Der Eigentümer stellt sicher, dass die Anlieferung der für die Veranstaltung notwendigen Waren und Gegenstände über die festgelegte Zufahrt und Eingänge ab 9:00 Uhr reibungslos erfolgen kann. Nach Beendigung der Veranstaltung übergibt der Anforderer die ihm überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurück. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Anforderer dafür verantwortlich, dass der Mehrzweckraum und die Halle ordnungsgemäß abgeschlossen werden.

Die Fluchttür im Mehrzweckraum darf nicht durch Gegenstände verstellt werden. Sie darf auch nicht als Eingangstür oder Durchgangstür nach außen benutzt werden.

 

Musikanlagen sind nach 22:00 Uhr mit Rücksicht auf die umliegenden Anwohner auf Zimmerlautstärke zu stellen. Der Eigentümer behält sich vor, das Mietverhältnis bei Zuwiderhandlung fristlos zu beenden. Die Lautstärke darf im Mehrzweckraum 90 dB(A) und nach 22:00 Uhr außerhalb 40 dB(A) nicht übersteigen.

 

Soweit sich die baulichen Gegebenheiten bis zur Überlassung der Räume ändern, verpflichtet sich der Eigentümer zur unverzüglichen Information des Anforderers. In diesem Falle sind die Vertragsparteien verpflichtet, soweit notwendig den Vertrag entsprechend anzupassen. Für den Unterhalt der Räume und des Inventars sowie alle erforderlichen Reparaturen sorgt während der Veranstaltung bzw. deren Vorbereitung in den o.g. Räumen der Eigentümer. Der Anforderer wird die ihm überlassenen Räume und Gegenstände sorgfältig und pfleglich behandeln. Eventuelle Schäden und Mängel wird er unverzüglich dem Eigentümer mitteilen. Alle anfallenden Reparaturen werden, soweit möglich, unverzüglich vom Eigentümer durchgeführt. Erforderliche Schnellreparaturen werden nach Absprache mit dem Eigentümer von diesem veranlasst. Der Eigentümer stellt dem Anforderer die für die gesamte Veranstaltung notwendige Energie, wie z. B. Elektrizität, Wasser, Gas, Dampf, Heizung usw. zur Verfügung und unterhält die dafür erforderlichen Installationen und sorgt für die fachgerechte Entsorgung des Abwassers. Der Anforderer wird die genannten Räume und Einrichtungen pfleglich behandeln und in sauberem und einwandfreiem Zustand erhalten. Nach Abschluss der Veranstaltung werden Räume und Inventar gereinigt (besenrein, Starke Verschmutzungen sind vorab zu entfernen) übergeben. Eine Grundreinigung der überlassenen Räume erfolgt durch den Eigentümer. Für die Entsorgung von Müll und Abfällen hat der Anforderer unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens jedoch vor Übergabe der gereinigten Räume zu sorgen. Der Anforderer haftet für schuldhaft verursachte Schäden Dritter im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, die von den unter seiner Leitung eingesetzten oder betreuten Mitarbeiter oder Gäste verursacht worden sind. Hierzu  schließt er auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung ab. Folgende Mindestdeckungssummen sind vom Anforderer zu gewährleisten:

  • 1 Mio. € für jedes Personen- und Sachschadensereignis 
  • 100.000 € für jedes Vermögensschadensereignis

Der Anforderer wird dem Eigentümer auf dessen Verlangen einen Deckungsnachweis für die vorgenannten Versicherungen vorlegen.

Die Sicherheitsorgane des Eigentümers haben jederzeit Zugang zu den vermieteten Räumen.

 

 

Bei Überlassung der Räume für einen 18. Geburtstag muss der Vertrag durch einen Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden, dieser hat bei der Veranstaltung anwesend zu sein.